Jugendschutzerklärung

Gemäss dem § 9 JuSchG dürfen wir als Unternehmer Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken nicht an Kinder und Jugendliche unter 18/21 Jahren (abhängig von den gesetzlichen Bestimmungen an Ihrem Wohnsitz) abgeben. Ebenso dürfen wir keine anderen alkoholischen Getränke oder Lebensmittel, die andere alkoholische Getränke in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, an Kinder und Jugendliche weder abgeben noch darf ihnen der Verzehr gestattet werden.

Unter https://www.gesetze-im-internet.de/juschg/__9.html erhalten Sie detaillierte Informationen zum Jugendschutzgesetz